Dokumente, Downloads und Checklisten

Damit eine Erstanmeldung, ein Vereinswechsel, eine Beantragung des Zweitspielrechts, usw. reibungslos funktionieren kann, sind immer die aktuellen Regelungen der jeweiligen Satzungen und Regularien der Verbände verbindlich zu berücksichtigen.

Auf dieser Seite versuchen wir Euch immer auf dem neuesten Stand zu halten.

Dies ist leider nicht immer möglich und wir bitten kurzfristige Änderungen in den Abläufen und Antragsformalitäten zu entschuldigen, da auch wir als JFV Staleke von den Vorgaben der Verbände abhängig sind und diese einzuhalten haben.


Für jeden Antrag ist immer ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular notwendig, welches zusammen mit den jeweils weiteren geforderten Unterlagen an staleke.vorstand@gmail.com als ein zusammenhängendes PDF-Dokument elektronisch zu übersenden ist!

Je nach Smartphone oder Betriebssytem stehen unterschiedliche kostenlose Apps und Softwarepakete zur Verfügung, um beispielhaft aus Bildern, welche man mit dem Smartphone getätigt hat, ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erstellen. Auf weitere Ausführungen wird auf Grund der heutigen Schnelllebigkeit an dieser Stelle verzichtet und auf die bekannten Recherchemöglichkeiten verwiesen.


Eine Erstausstellung kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die noch nie eine Spielerlaubnis im In- oder Ausland besessen haben.

Sollte aber ein Spieler/eine Spielerin jemals bei einem anderen Verein im Bereich des DFB oder auch im Ausland gespielt haben, so muss ein Vereinswechselantrag gestellt werden, auch wenn er/sie länger nicht gespielt hat und gegebenenfalls auch gar keinen Kontakt mehr zu dem ehemaligen Verein hat.

Für alle Anträge auf eine Spielerlaubnis (Erstausstellung) wird der vollstänidg ausgefüllte Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis durch den Bereich "Passwesen" unseres Vereins benötigt. Der Antrag ist bereits durch uns vorausgefüllt und die benötigten Angaben sind "gelb" markiert.

Zusätzlich werden je nach Antragstellung weitere Dokumente benötigt.

Spielerinnen & Spieler mit deutscher Staatsangehörigkeit:

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis benötigt der Verein bei der Erstausstellung auch ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) der Spielerin/des Spielers (§ 4 Abs. 3 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburts- oder ggf. Heiratsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis, der Reisepass oder ein Aufenthaltstitel beigefügt werden.

Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Mitgliedschaft in einem unserer Stammvereine nachgewiesen wird (z.B. Geschwärzte Onlineüberweisung, schriftliche Bestätigung durch den Stammverein, etc.).
Sollte keine Mitgliedschaft in einem unserer bestehen, ist eine Anrtragstellung nicht möglich.
Hier findet Ihr die Kontaktdaten unserer Stammvereine.

Zur Beantragung des Spielerpasses (Online) im DFBnet ist es zudem erforderlich, dass ein Passfoto in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird.

Checkliste:

Mail Icon Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis

Mail Icon Amtliches Dokument (Geburtsukunde, Ausweis, etc.)

Mail Icon Nachweis Mitgliedschaft Stammverein

Mail Icon Digitales Passfoto der Spielerin / des Spielers

Spielerinnen & Spieler mit einer anderen Staatsangehörigkeit:

Neben den grundätzlich geforderten Dokumenten sind weitere Dokumente für Spielerinnen & Spieler anderer Staatsangehörigkeiten erforderlich.

Hintergrund:

Die FIFA schreibt für alle Spieler (ab dem 10. Lebensjahr), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie in Deutschland geboren wurden) und erstmalig eine Spielerlaubnis im Bundesgebiet beantragen sowie für Spieler – unabhängig von ihrer Nationalität – die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, die Beantragung des internationalen Freigabescheines vor (FIFA Regulations on the Status und Transfer of Players - "FIFA RSTP").

Auch Spielerinnen & Spieler, inklusive Junioren und Juniorinnnen ab dem 10. Lebensjahr, die keinem Verein im Ausland angehört haben, erhalten erst nach Freigabe durch den DFB eine Spielerlaubnis.

Ergänzende Checkliste:

Mail Icon Ausweisdokument mit Lichtbild

Mail Icon Amtliche Meldebescheinigung der Familie

Ein Vereinswechsel ist grundsätzlich nur innerhalb der Wechselperioden möglich.

Wechselperiode I - 01.07. - 31.08. - Abmeldung bis zum 30.06.

Wechselperiode II - 01.01. - 31.01. - Abmeldung bis zum 30.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins

Möchte eine Spielerin oder ein Spieler den Verein wechseln, muss sie bzw. er sich beim bisherigen Verein als aktive Spielerin bzw. aktiver Spieler bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.

Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin bzw. den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.

Detaillierte Informationen und Abläufe können dem Internetauftritt des Niedersächsichen Fußballverbands e.V. entnommen werden.

Folgende Unterlagen sind für einen Vereinswechsel erforderlich.

Spielerinnen & Spieler mit deutscher Staatsangehörigkeit:

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Vereinswechsel (vorausgefüllt mit unseren Daten und Markierungen), wird zudem der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem unserer Stammvereine benötigt.
Hier findet Ihr die Kontaktdaten unserer Stammvereine.

Die Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden(z.B. Geschwärzte Onlineüberweisung, schriftliche Bestätigung durch den Stammverein, etc.).

Checkliste:

Mail Icon Antrag Vereinswechsel

Mail Icon Nachweis Mitgliedschaft Stammverein

Spielerinnen & Spieler mit einer anderen Staatsangehörigkeit (Internationaler Wechsel):

Neben den grundätzlich geforderten Dokumenten sind weitere Dokumente für Spielerinnen & Spieler anderer Staatsangehörigkeiten erforderlich.

Hintergrund:

Die FIFA schreibt für alle Spieler (ab dem 10. Lebensjahr), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie in Deutschland geboren wurden) und erstmalig eine Spielerlaubnis im Bundesgebiet beantragen sowie für Spieler – unabhängig von ihrer Nationalität – die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, die Beantragung des internationalen Freigabescheines vor (FIFA Regulations on the Status und Transfer of Players - "FIFA RSTP").

Auch Spielerinnen & Spieler, inklusive Junioren und Juniorinnnen ab dem 10. Lebensjahr, die keinem Verein im Ausland angehört haben, erhalten erst nach Freigabe durch den DFB eine Spielerlaubnis.

Ergänzende Checkliste:

Mail Icon Ausweisdokument mit Lichtbild

Mail Icon Amtliche Meldebescheinigung der Familie

Die Beantragung auf ein Zweitspielrecht hat mittels des Antrags Zweitspielrecht Junioren / Juniorinnen zu erfolgen.

Juniorinnen:

Jede Juniorin kann ein Zweitspielrecht für alle Spielklassen erwerben (gebührenpflichtig).

Die Antragstellung durch den Zweitverein (= JFV Staleke, wenn wir das Zweitspielrecht beantragen) erfolgt schriftlich über den zuständigen Ausschuss im Kreis, der in Absprache mit der zuständigen spielleitenden Stelle darüber entscheidet.

Der Antrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres direkt beim zuständigen Ausschuss durch uns als beantragender Verein einzureichen.

Das Zweitspielrecht hat eine Gültigkeit bis zum Ende des (laufenden) Spieljahres, für das es beantragt wurde.

Danach kann ggf. eine Verlängerung für denselben Verein beantragt werden.

Trotz der Erteilung des Zweitspielrechts behält die Spielerin auch die Spielberechtigung im Stammverein.

Der Einsatz in Frauenmannschaften von älteren B-Juniorinnen oder A-Juniorinnen ist nur im Stammverein zulässig - auch wenn sie für die Altersklasse A-Juniorinnen oder B-Juniorinnen mittels Zweitspielrecht für einen anderen Verein spielberechtigt sind.

In allen Fällen sind die Festspielregelungen des NFV und der spielleitenden Stellen zu beachten.

Checkliste:

Mail Icon Zweitspielrecht Junioren / Juniorinnen

Junioren:

Jeder Junior kann ein Zweitspielrecht für alle Spielklassen auf Kreis- und Bezirksebene (max. bis Landesliga) erwerben (gebührenpflichtig).

Die Antragstellung durch den Zweitverein (= JFV Staleke, wenn wir das Zweitspielrecht beantragen) erfolgt schriftlich über den Kreisjugendausschuss (KJA), der in Absprache mit der zuständigen spielleitenden Stelle darüber entscheidet.

Der Antrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres direkt beim zuständigen KJA einzureichen.

Das Zweitspielrecht hat eine Gültigkeit bis zum Ende des (laufenden) Spieljahres, für das es beantragt wurde.

Danach kann ggf. eine Verlängerung für denselben Verein beantragt werden.

Durch die Erteilung des Zweitspielrechts entfällt grundsätzlich die Spielberechtigung im Stammverein für die Altersklasse(n), für die das Zweitspielrecht erteilt wurde.

Der Einsatz in Herrenmannschaften von älteren A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nur in ihrem Stammverein zulässig - auch wenn sie für die Altersklasse A-Junioren mittels Zweitspielrecht für einen anderen Verein spielberechtigt sind.

In allen Fällen sind die Festspielregelungen des NFV und der spielleitenden Stellen zu beachten.

Checkliste:

Mail Icon Zweitspielrecht Junioren / Juniorinnen

In allen Altersklassen dürfen bis zu

unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen (Checkliste):

Mail Icon Antrag älterer Spieler Saison_2024-25

Mail Icon Verein bzw. JFV hat keine Mannschaft in dem Jahrgang des Spielers gemeldet.

Mail Icon Betroffener Spieler, spielt in keinem höheren Jahrgang. Er darf nur in dem freigeholten Jahrgang spielen.

Mail Icon Spieler mit einem Zweitspielrecht für einen anderen Verein können im jüngeren Jahrgang nicht eingesetzt werden.

Mail Icon Mannschaften, die Spieler des nächsthöheren Jahrgangs einsetzen, verlieren den Anspruch auf einen Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse und das Erringen der Meisterschaft bzw. des Staffelsieges.

Es wird laut jeweils gültiger Ausschreibung des Kreisjugendausschusses NFV Cuxhaven verfahren.

Für die Jahrgänge U18/U19 ist zusätzlich die Ausschreibung des NFV Kreises Stade zu berücksichtigen.

Bei einem Missbrauch der Genehmigung wird das Spielrecht nach für den Spieler sofort entzogen.

In Prüfung, da beim NFV verschiedene Formulare vorhanden sind.

Einzelanfragen, bitte an staleke.vorstand@gmail.com senden.

Danke für Euer Verständnis.

Diese Erhebung ist nicht nur eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Sports in Niedersachsen, sondern auch entscheidend für die Planung und Verteilung von Zuschüssen.

Nachfolgend findet Ihr die verbindlich zu verwendente Meldeliste und eine Erläuterung zur Nutzung des Formulars.

Formular zur Bestandsdatenerhebung

Klickanleitung zur Verwendung des Formualars